Mögliche Bauzonen
Eines der wichtigsten Kriterien ist die Bauzone, in der das Grundstück liegt. MFH können nur in Wohn-, Wohn/Gewerbe-, Kern- oder Dorfzonen gebaut werden. In folgenden Zonen sind MFH zum Beispiel möglich:
- W2 / W3: Wohnzone mit 2 bzw. 3 Vollgeschossen
- WG 2 / WG 3: Wohn- und Gewerbezone mit 2 bzw. 3 Vollgeschossen
- K 2 / K 3: Kernzone mit 2 bzw. 3 Vollgeschossen, meistens mit Auflagen zum Ortsbild
- D 2 / D 3: Dorfzone mit 2 bzw. 3 Vollgeschossen, meistens mit Auflagen zum Ortsbild
In der Regel ist die maximale Anzahl der möglichen Vollgeschosse im Baurecht festgelegt. Dazu kommen ein Dach- oder Attikageschoss sowie ein Untergeschoss.
Grundstückgrösse
Weitere baurechtliche Kriterien sowie MFH-spezifische Anforderungen setzen ein genügend grosses Grundstück voraus, um darauf ein Mehrfamilienhaus projektieren und bauen zu können. Dazu gehören:
- Nutzungsziffer: Sie ist nach der Bauzone das wichtigste Kriterium, ob ein MFH auf einer Parzelle möglich ist. Die Nutzungsziffer legt fest, wie gross ein Gebäude im Verhältnis zur Parzellengrösse sein darf. Am meisten verbreitet sind Ausnützungsziffer, Baumassenziffer, Geschossziffer und Überbauungsziffer.
- Grenzabstände: Bei MFH muss meistens ein grösserer Grenzabstand als bei EFH berücksichtigt werden. Auch Strassen-, Wald- und Gewässerabstand schränken die bebaubare Fläche (Baufeld) ein.
- Infrastruktur: Bei MFH muss auch Fläche für (Besucher-) Parkplätze, einen Kinderspielplatz etc. eingerechnet werden.