Fragen zum Bauen
Baut Swisshaus Fertighäuser?
Nein. Unsere Massivhäuser werden Stein auf Stein aus Mauerwerk und Beton gebaut. Dabei kommen Handwerker aus der Region sowie langjährige Partnerunternehmen von Swisshaus zum Zug. Die Holzhäuser erstellt unser Ostschweizer Holzbaupartner in Klimahaus-Elementbauweise. Swisshaus bietet Hausideen mit durchdachten Grundrissen an, die individuell veränderbar sind und bereits mehrmals gebaut wurden.
Wann muss ich das Haus bezahlen?
Dank eines abgestuften Zahlungssystems leisten Sie die Zahlungen in Etappen. Die erste Anzahlung erfolgt bei Vertragsunterzeichnung. Anschliessend wird schrittweise nach Baufortschritt bezahlt. Massgebend sind folgende Stationen: Einreichung des Baugesuchs, Baubeginn, Kellerdecke betoniert, Dachstuhl aufgerichtet, Unterlagsboden eingebracht, Bezugstermin. Zu Ihrer Sicherheit führen wir für jede Bauherrschaft ein eigenes Projekt, welches sämtliche Zahlungsein- und ausgänge erfasst. Somit ist die höchstmögliche Transparenz gewährleistet.
Wie lange dauert der Bau und wann kann ich einziehen?
Bei einem Massivhaus dauert die Bauzeit normalerweise zwischen 6 und 8 Monate. Sie hängt jedoch von der Grösse des Bauvorhabens, den topografischen Verhältnissen sowie den Wetterbedingungen während des Rohbaus ab. Bei der Hausplanung besprechen wir mit Ihnen den Wunscheinzugstermin. Während der gesamten Bauphase ist er unser Richttermin. Den verbindlichen Einzugstermin garantieren können wir, sobald der Rohbau steht. Bei Holzhäusern ist tendenziell eine längere Planungszeit nötig, dafür verkürzt sich die Bauzeit. Denn bei unseren Klimahäusern werden die Holzelemente bereits produziert während Fundament und Keller betoniert werden. Die Elemente sind in 1-2 Tagen aufgerichtet, dann folgt der Innenausbau.
Was ist die Garantie und wie lange dauert sie?
Swisshaus garantiert während 6 Jahren für Ihr Haus. Von dieser Garantieleistung werden allfällige Baumängel abgedeckt, die nicht durch ungenügenden Gebäudeunterhalt oder Abnutzung entstanden sind. Nach der Schlüsselübergabe läuft die 2-jährige sogenannte Garantiefrist (Rügefrist). In dieser Zeit werden offene Mängel gesammelt und behoben. Swisshaus haftet danach während der gesetzlich vorgeschriebenen 3 Jahre und einem zusätzlichen, von Swisshaus geschenkten Jahr für verdeckte Mängel. Hierbei handelt es sich um Mängel, die erst nach der Rügefrist auftraten. Weitere Infos dazu finden sich unter Schlüsselübergabe & Garantie.
Arbeitet Swisshaus mit regionalen Handwerkern?
Ja. Wo immer möglich und sinnvoll, beauftragen wir Handwerker aus der Region mit den Bauarbeiten. Daneben arbeiten wir mit langjährigen und zuverlässigen Partnerunternehmen zusammen. Swisshaus geht bei der Handwerkerauswahl auch auf die Wünsche der Bauherrschaft ein.
Was gehört zum Hauspreis dazu?
Im Hauspreis sind sämtliche Kosten für das Gebäude enthalten – auch der Keller, wenn ein solcher vorgesehen ist. Für die Berechnung des Hauspreises geht Swisshaus von einer klar definierten und in der Baubeschreibung aufgeführten Bauausführung aus. Unsere Kundenberater und Projektleiter informieren Sie zudem mittels der Anlagekosten-Prognose (AKP) über allfällige zusätzlich anfallende Kosten für Änderungen und spezielle Wünsche. In die AKP eingeschlossen sind nebst den Gebäudekosten auch die Grundstückskosten, Kosten für Vorbereitungs- und Umgebungsarbeiten sowie die Baunebenkosten (z.B. Baubewilligung, Versicherungen oder Anschlussgebühren u.a. für Ab-/Wasser). So haben Sie jederzeit den Überblick über die Gesamtkosten.
Baut Swisshaus an Hanglage?
Ja. Alle unsere Häuser können an Hanglagen mit einer Neigung von bis zu 20 Prozent gebaut werden. Bei topografisch anspruchsvolleren Verhältnissen ergreifen unsere Architekten spezielle Massnahmen oder planen ein auf die Hanglage angepasstes und optimiertes Haus. Mehr dazu finden Sie hier: Hanglage.